LfSt Kommentierung: Lohnsteuerermäßigung bei fehlender Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde
Das LfSt Bayern erklärt, dass die Steuerbegünstigung für Baudenkmäler bei fehlender Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde sowohl im Lohnsteuerermäßigungsverfahren als auch bei der Vorauszahlungsfestsetzung berücksichtigt werden kann. Es gelten AdV-Grundsätze.
Powered by Börsen-Handelssysteme