LfSt Niedersachsen: Zu Unrecht festgesetzter Solidaritätszuschlag wird berichtigt
In wenigen Fällen wurde bei den vierteljährlichen Vorauszahlungen zum 10.3. unberechtigt Solidaritätszuschlag festgesetzt. Das LfSt Niedersachsen weist darauf hin, dass diese Fälle zeitnah von den Finanzämtern berichtigt werden.
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