LfSt: Steuererklärungen 2014 – 31.5.2015 ist Stichtag bei Verpflichtung zur Abgabe
Steuerbürger, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, haben den 31.5.2015 als gesetzlich vorgeschriebenen Termin zu beachten.
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