LfSt: Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Schäden durch Hochwasser in Bayern
Durch Unwetter mit Hochwasser im Mai und Juni 2016 sind in vielen Teilen Bayerns, insbesondere Niederbayerns und Mittelfrankens, beträchtliche Schäden entstanden. Die Beseitigung der Schäden wird bei vielen Steuerpflichtigen zu erheblichen finanziellen Belastungen führen. Es erscheint daher angebracht, den Geschädigten durch steuerliche Maßnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten entgegenzukommen und auf die steuerlichen Hilfsmaßnahmen durch Presseveröffentlichung, Aushang im Finanzamt oder in anderer geeigneter Weise hinzuweisen.
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