Lohnsteuer und Sozialversicherung: Nachträgliche Korrektur der Entgeltabrechnung
Bei der Entgeltabrechnung werden Steuern und Sozialversicherungsbeiträge vom Entgelt der Arbeitnehmenden einbehalten. Bei einer nachträglichen Korrektur sind für diese beiden Bereiche unterschiedliche Regelungen zu beachten.
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