Mehrfachbeschäftigung : Haupt- und Nebenbeschäftigung bei einem Arbeitgeber unzulässig?
Nicht selten üben Arbeitnehmer mehrere Jobs für einen Arbeitgeber aus. Die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung erfolgt aber nicht gesondert für jede Tätigkeit, sondern für den Gesamtumfang aller vom Arbeitnehmer im Unternehmen geleisteten Arbeiten. Ausnahmen gibt es aber.
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