Mietnebenkosten: Nichtgeltendmachung als lohnsteuerpflichtiger geldwerter Vorteil (FG)
Nach Auffassung des FG Düsseldorf stellt die Nichtgeltendmachung von umlegbaren Nebenkosten (z.B. Grundsteuer, Hausversicherung, Straßenreinigung) bei der Wohnungsvermietung an Arbeitnehmer eine verbilligte Wohnungsüberlassung und damit einen geldwerten Vorteil und somit Arbeitslohn dar.
Powered by Finanznachrichten