Milchlieferrechte: Abnutzbare immaterielle Wirtschaftsgüter (BFH)
Werden Milchlieferrechte („Milchquoten“) nach Aufgabe des landwirtschaftlichen Betriebs verpachtet, bemisst sich die AfA nach dem Entnahmewert. Eine Abschreibung auf zehn Jahre ist nicht zu beanstanden.
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