Mindestbesteuerung: Auslegung des § 2 Abs. 3 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/ 2002 (BFH)
Unter den Begriff der "negativen Summen" in § 2 Abs. 3 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 fallen keine Verluste, die tatsächlich wirtschaftlich erzielt werden (sog. "echte" Verluste).
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