Mindestbesteuerung: Verlustrücktrag eines 1999 erzielten Verlusts in 1998 (BFH)
Im Rahmen des Rücktrags eines 1999 erzielten Verlusts in den VZ 1998 ist § 2 Abs. 3 EStG a.F. (Ende 2003 gestrichene quellenbezogene Mindestbesteuerung) nicht anzuwenden. Voraussetzung des Verlustrücktrags ist tatsächlich fehlender Ausgleich der negativen Einkünfte.
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