Mitunternehmerschaft: Entnahmegewinn nach § 6 Abs. 5 EStG 1999 (BFH)
Wird ein Wirtschaftsgut zwischen den jeweiligen Sonderbetriebsvermögen verschiedener Mitunternehmer derselben Mitunternehmerschaft unentgeltlich übertragen, ist nach § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG 1999 der Teilwert anzusetzen.
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