Moderation von TV-Werbesendungen ist keine freiberufliche Tätigkeit
Die Abgrenzung zwischen Einkünften aus einer freiberuflichen Tätigkeit und Einkünften aus einer gewerblichen Tätigkeit ist oftmals schwierig. Unlängst musste sich auch der Bundesfinanzhof mit dieser Problematik auseinandersetzen und entschied, dass ein Moderator, der Produkte nach den Vorgaben des Auftraggebers in Verkaufssendungen präsentiert, keine freiberufliche Tätigkeit, sondern eine gewerbliche Tätigkeit ausübt. Streitfrage: Wann wird eine freiberufliche […]
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