Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen: Steuerbegünstigung für Altbausanierung gilt nicht fü
Nach einem Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg kann die steuerliche Begünstigung nach § 10f EStG nur dann in Anspruch genommen werden, wenn solche Aufwendungen auf bereits bestehenden Wohnraum entfallen, nicht jedoch für einen Neubau.
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