Nachträglich gewährter Baukostenzuschuss mindert die verbliebene AfA-Bemessungsgrundlage (BFH)
Wird ein Darlehen in einem späteren Veranlagungszeitraum in einen Zuschuss umgewandelt, sind die Herstellungskosten in diesem Veranlagungszeitraum zu mindern. Der verbleibende Rest des Zuschusses führt nicht zu Einnahmen.
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