Nachträgliche Werbungskosten: Nach Verkauf einer Kapitalbeteiligung anfallende Darlehenszinsen (BFH)
In Abkehr von seiner bisherigen Rechtsprechung hat der BFH mit aktuellem Urteil den Abzug von Schuldzinsen zugelassen, die nach der Veräußerung einer sog. wesentlichen Kapitalbeteiligung anfallen, weil der Verkaufserlös nicht zur Tilgung des bei Anschaffung der Beteiligung aufgenommenen Darlehens ausreicht.
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