Neue Pfändungsfreigrenzen ab 1. Juli
Gerät ein Mitarbeiter in eine finanzielle Schieflage, dann ist das nicht nur seine Privatsache. Auch der Arbeitgeber ist im Falle einer Pfändung beteiligt, nämlich bei der Gehaltspfändung. Hier spielt er eine aktive Rolle und muss die Pfändungsfreigrenzen beachten.
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