Neues Erbschaftsteuerrecht: Keine Aussetzung der Vollziehung wegen verfassungsrechtlicher Bedenken
Eine Aussetzung der Vollziehung eines Erbschaftsteuerbescheids kommt alleine wegen möglicher Verfassungswidrigkeit der Regelungen des ab dem 1.1.2009 geltenden Erbschaftsteuerrechts nicht in Betracht.
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