Niedersächsisches FG: Stromlieferung als selbstständige Leistung neben einer umsatzsteuerfreien Vermietung
Das Niedersächsische FG hat entschieden, dass Strom, den der Vermieter über eine Photovoltaikanlage erzeugt und an die Mieter liefert, umsatzsteuerlich nicht als Nebenleistung der Vermietung anzusehen.
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