Oberste Finanzbehörden der Länder: Allgemeinverfügung zur beschränkten Abziehbarkeit von sonstigen Vorsorgeaufwendungen
Einsprüche gegen Festsetzungen der Einkommensteuer für Veranlagungszeiträume ab 2010 werden zurückgewiesen, soweit mit den Einsprüchen geltend gemacht wird, die beschränkte Abziehbarkeit von sonstigen Vorsorgeaufwendungen im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG verstoße gegen das Grundgesetz.
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