Öffentliche Bekanntmachung : Aufforderung zur Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts
Die Aufforderung zur Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts für den Hauptfeststellungszeitpunkt 1.1.2022 ist durch öffentliche Bekanntmachung im Bundesteuerblatt v. 30.3.2022 erfolgt.
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