OFD Kommentierung: Bußgeldübernahme durch Arbeitgeber führt zu Arbeitslohn
Die OFD Frankfurt weist mit Verfügung vom 28.7.2015 darauf hin, dass der BFH seine Rechtsauffassung zur lohnsteuerlichen Behandlung von Bußgeldübernahmen durch den Arbeitgeber geändert hat. Der Rechtsprechungswandel ist nicht neu, jedoch nach wie vor relevant.
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