OFD Kommentierung: Für welche Tätigkeiten gilt der Übungsleiterfreibetrag?
Wer im Nebenberuf ausbildet, erzieht, pflegt oder betreut, kann für seine Einnahmen einen Übungsleiterfreibetrag von 2.400 EUR pro Jahr abziehen. Die OFD Frankfurt am Main hat nun im Detail erklärt, welche Einzeltätigkeiten unter die Steuerbefreiung fallen bzw. welches nebenberufliche Engagement steuerlich nicht begünstigt wird.
Powered by Versicherungsvergleich