OFD Kommentierung: Kapitalgesellschaften müssen erhaltene Erstattungszinsen versteuern
Im Jahr 2010 entschied der BFH, dass Erstattungszinsen nach § 233a AO nicht der Besteuerung unterliegen. Die OFD Rheinland erklärt mit Verfügung vom 12.3.2012, dass diese Rechtsprechung nur für den Bereich der Einkommensteuer gilt – und nicht auf Kapitalgesellschaften anwendbar ist.
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