OFD Kommentierung: Kosten für Dichtigkeitsprüfung sind keine steuerbegünstigten Handwerkerleistungen
Hauseigentümer müssen ihre Abwasserleitungen bis Ende 2015 auf Dichtigkeit überprüfen lassen. Die anfallenden Kosten dürfen sie nach einer Weisung der OFD Münster jedoch nicht als Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 3 EStG abziehen. Etwas anderes gilt aber für späteren Reparaturaufwand.
Powered by Steuernachrichten