OFD Kommentierung: Kostenübernahme nur bei erfolgreicher Prüfung in der Weiterbildung
In vielen Fällen übernehmen Arbeitgeber die Gebühren für ein berufsbegleitendes Studium oder für Weiterbildungen. Dabei kann die Kostenerstattung vom erfolgreichen Bestehen der Abschlussprüfung abhängen. Zur Frage, ob dies dann als Arbeitslohn zu bewerten ist, hat jüngst die Verwaltung Stellung genommen.
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