OFD Kommentierung: Stundenausbuchung für Fortbildung eröffnet keinen Werbungskostenabzug
Zieht der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer für die Teilnahme an betrieblichen Weiterbildungsmaßnahmen pauschal Stunden von seinem persönlichen Stundenkonto ab, kann der Arbeitnehmer aus diesen „geopferten“ Stunden keinen Werbungskostenabzug herleiten. Die OFD NRW erklärt, dass es in diesem Fall an einem tatsächlichen Aufwand fehlt.
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