OFD Kommentierung: Zeitliche Zuordnung von Umsatzsteuer-Vorauszahlungen
Umsatzsteuer-Vorauszahlungen müssen von Einnahmen-Überschussrechnern im Jahr ihrer wirtschaftlichen Zugehörigkeit abgesetzt werden, selbst wenn sie kurze Zeit vorher oder nachher abfließen. Die OFD NRW erklärt nun in einer aktualisierten Kurzinfo, welche Besonderheiten bei dieser sog. Abflussfiktion zu beachten sind. Besonderes Augenmerk sollten Unternehmer den Hinweisen zum Lastschrifteinzug schenken.
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