Ohne Küche geht gar nichts - Eltern im Pflegeheim? So sparen Sie mit den Kosten Steuern - unter einer Bedingung
Kinder, die für ihre Eltern Pflege- und Betreuungskosten übernehmen, können diese Aufwendungen als haushaltsnahe Dienstleistung in ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen.
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