Ostern 2018: So bleiben Feiertagszuschlag und Sonntagszuschlag steuerfrei
Die wenigsten Beschäftigten arbeiten freiwillig an den Feiertagen. Um einen Anreiz zu schaffen, zahlen viele Firmen ihren Mitarbeitern deshalb an Ostern zusätzlich zum normalen Lohn einen Feiertagszuschlag. Werden die steuerlichen Vorschriften beachtet, bleibt der Feiertagszuschlag steuerfrei.
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