Personengesellschaft: Gewerbesteuerliche Behandlung von Aufwendungen für Vorbereitungshandlungen (F
Seit einer Gesetzesänderung aus dem Jahr 2002 stellt das Gewerbesteuergesetz Personengesellschaften, an denen keine natürliche Person unmittelbar beteiligt ist, hinsichtlich der Besteuerung von Veräußerungs- und Aufgabegewinnen den Kapitalgesellschaften gleich. Gleichwohl versagt die Finanzverwaltung diesen Gesellschaften bislang die gewerbesteuerliche Geltendmachung von Aufwendungen für Vorbereitungshandlungen. Dem ist jetzt das FG Berlin-Brandenburg entgegengetreten.
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