Pflegegeld: Anrechnung auf abziehbare Pflegekosten (FG)
Macht der Steuerpflichtige Pflegekosten infolge seiner Pflegebedürftigkeit als außergewöhnliche Belastungen geltend, sind Leistungen aus einer Pflegezusatzversicherung auf die geltend gemachten Pflegekosten anzurechnen.
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