Photovoltaikanlage und Vorsteuerabzug II: Anlage auf leer stehendem Gebäude (BFH)
Der Vorsteuerabzug aus den Herstellungskosten eines Gebäudes, auf dem eine Photovoltaikanlage installiert wird, das aber anderweitig nicht genutzt wird (hier: Schuppen), steht nur anteilig im Umfang der unternehmerischen Nutzung zu.
Powered by Versicherungsvergleich