Photovoltaikanlage und Vorsteuerabzug III: Anlage auf neu eingedecktem Dach (BFH)
Erhaltungsaufwendungen für ein Gebäude, auf dem eine Photovoltaikanlage installiert wird (hier: Neueindeckung einer Scheune), berechtigen zum Vorsteuerabzug im Umfang des unternehmerischen Nutzungsanteils. Die 10-%-Grenze gilt hier nicht.
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