Photovoltaikanlage: Vorsteuerabzug für Arbeiten am Dach des privaten Wohnhauses (FG)
Wer eine auf dem Dach seines privaten Wohnhauses betriebene Photovoltaikanlage unternehmerisch nutzen möchte, kann die damit im Zusammenhang stehenden Vorsteuerbeträge geltend machen. Dies gilt auch für die Aufwendungen einer statischen Überprüfung des Daches und eine notwendige Dachverstärkung.
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