Praxis-Tipp: Abbruch eines im Sonderbetriebsvermögen befindlichen Grundstücks
Beim entgeltlichen Erwerb eines noch nicht verbrauchten Gebäudes "in Abbruchabsicht" ist es ausgeschlossen, den Restwert des Gebäudes abzuschreiben und die Abbruchkosten als Betriebsausgaben zu behandeln. Es stellt sich die Frage, ob dies auch bei unentgeltlicher Übertragung eines Mitunternehmeranteils mit einem im Sonderbetriebsvermögen befindlichen Grundstücks gilt.
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