Praxis-Tipp: Abstandszahlung an Mieter für vorzeitigen Auszug
Oft zahlen Vermieter ihrem Mieter eine Abfindung, damit dieser seine Wohnung vor Ablauf der vertraglich festgelegten Mietzeit vorzeitig räumt. In diesen Fällen stellt sich die Frage, ob der Vermieter die Abstandszahlung für die Auflösung des Mietverhältnisses als Werbungskosten abziehen darf.
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