Praxis-Tipp: Abzug einer Wohnung bei doppelter Haushaltsführung im Ausland
Seit 2014 werden die Unterkunftskosten für eine Zweitwohnung im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung - unabhängig von der Größe der Wohnung - in Deutschland auf höchstens 1.000 EUR pro Monat begrenzt. Was gilt für Zweitwohnungen im Ausland?
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