Praxis-Tipp: Abzug von nicht verbrauchtem Erhaltungsaufwand beim Erblasser oder Erben?
Größere Aufwendungen für die Erhaltung von Gebäuden, die nicht zu einem Betriebsvermögen gehören und überwiegend Wohnzwecken dienen, können auf 2 bis 5 Jahre gleichmäßig verteilt werden. Doch was gilt in diesem Fall, wenn der Steuerpflichtige innerhalb des Verteilungszeitraums stirbt?
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