Praxis-Tipp: Arbeitnehmer-Pauschbetrag bei ausländischen Einkünften
Ausländische Einkünfte, die im Veranlagungszeitraum nicht der deutschen Einkommensteuer unterlegen haben, unterliegen grundsätzlich dem Progressionsvorbehalt. Hierbei kann auch der Arbeitnehmer-Pauschbetrag zur Anwendung kommen.
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