Praxis-Tipp: Aufteilung der Arbeitskosten bei haushaltsnahen Handwerkerleistungen
Nach § 35a Abs. 3 Satz 1 EStG ermäßigt sich auf Antrag die tarifliche Einkommensteuer für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen um 20 %, höchstens um 1.200 EUR. Diese Ermäßigung gilt nur für Arbeitskosten, die aber auch noch einmal aufgeteilt werden müssen.
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