Praxis-Tipp: Aufwendungen für Tierbetreuungskosten als haushaltsnahe Dienstleistung
Nach Auffassung der Finanzverwaltung sind Tierbetreuungskosten nicht als haushaltsnahe Dienstleistung steuerbegünstigt. Dies soll auch dann gelten, wenn die Betreuungsleistung im Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht wird.
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