Praxis-Tipp: Bescheidänderung bei Günstigerprüfung und nachzuversteuernden Erträgen
Wenn im Rahmen einer Nacherklärung von Kapitaleinkünften mit gleichzeitigem Antrag auf Günstigerprüfung, auch nicht dem inländischen Steuerabzug unterworfene Kapitalerträge nacherklärt werden, geht es um die Frage, ob die Änderung eines bestandskräftigen Steuerbescheids nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO in Betracht kommt.
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