Praxis-Tipp: Der schmale Grat zwischen Gefälligkeitsdienst und Schwarzarbeit
Schnell einem Nachbarn oder einem befreundeten Unternehmer ohne Gegenleistung zu helfen, ist eine Gefälligkeit. Wird dies aber entschädigt und nicht gemeldet, kann die Gefälligkeit eine Schwarzarbeit darstellen. Das Bußgeld dafür ist höher als zum Beispiel der Lohn für einen Minijob.
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