Praxis-Tipp: Earn-Out-Zahlungen bei Veräußerung eines Mitunternehmeranteils
Wird ein Mitunternehmeranteil gegen einen festen Kaufpreis und Earn-Out-Zahlungen veräußert, kann fraglich sein, ob die Earn-Out-Klauseln als gewinn- bzw. umsatzabhängige Kaufpreisabreden einzustufen sind, sodass sie erst im Zeitpunkt des Zuflusses zu versteuern sind.
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