Praxis-Tipp: Einreichung einer Steuererklärung unmittelbar vor Ablauf der Festsetzungsfrist
Besteht das Einkommen ganz oder teilweise aus Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, von denen ein Steuerabzug vorgenommen worden ist, so wird eine Veranlagung nur durchgeführt, wenn eine der Voraussetzungen des § 46 Abs. 2 Nr. 1 bis 7 EStG vorliegen.
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