Praxis-Tipp: Ermäßigte Besteuerung einer Abfindung bei einer Konfliktlage
Eine Abfindung kann beispielsweise dann ermäßigt besteuert werden, wenn der Arbeitnehmer mit seinem Interesse an einer Weiterführung seines ursprünglichen Vertrags im Konflikt mit seinem Arbeitgeber nachgibt und dessen Abfindungsangebot annimmt.
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