Praxis-Tipp: Ermäßigte Besteuerung von Einmal-Kapitalauszahlungen aus betrieblicher Altersversorgung
Nach Auffassung der Finanzverwaltung sind Kapitalauszahlungen aus der betrieblichen Altersversorgung nicht ermäßigt zu besteuern. Ein Musterprozess beim BFH könnte dazu führen, dass die günstigere Fünftel-Regelung anzuwenden ist.
Powered by Kreditvergleich