Praxis-Tipp: Erste Tätigkeitsstätte bei Auslandssemester im Rahmen eines Vollzeitstudiums
Eine erste Tätigkeitsstätte ist auch eine Bildungseinrichtung, die außerhalb eines Dienstverhältnisses zum Zwecke eines Vollzeitstudiums oder einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme aufgesucht wird. Offen ist, was für einen vorübergehenden Studienaufenthalt im Ausland gilt.
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