Praxis-Tipp: Gassi gehen als haushaltsnahe Dienstleistung
Nach Auffassung der Finanzverwaltung wird der räumliche Bereich des Haushalts regelmäßig durch die Grundstücksgrenzen abgesteckt. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob das Ausführen eines Hundes außerhalb der Grundstücksgrenze dennoch als haushaltsnahe Dienstleistung begünstigt ist.
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