Praxis-Tipp: Gewerbesteuerabzugsverbot bei Rückstellungen
Die Gewerbesteuer und die darauf entfallenden Nebenleistungen sind nach § 4 Abs. 5b EStG keine Betriebsausgaben. Gilt das auch für Gewerbesteuerrückstellungen, die eine Kapitalgesellschaft gewinnmindernd gebildet hat?
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